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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kala Health B.V.

Artikel 1: Anwendbarkeit, Definitionen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Kauf- und Verkaufsvertrag – ob über die Website www.kala.nl, www.kalahealth.nl oder eine andere Website – von Kala Health B.V., mit Sitz in ‘s-Gravenhage nachfolgend „der Betreiber“ genannt.

2. Der Käufer wird im Folgenden als „Gegenpartei“ bezeichnet.

3. Einige Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. In diesen Bestimmungen wird die Gegenpartei als „Verbraucher“ bezeichnet.

4. Unter „schriftlich“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: per Brief, per E-Mail, per Fax oder auf jedem anderen Kommunikationsweg, der nach dem Stand der Technik und den vorherrschenden Ansichten in der Gesellschaft hiermit gleichgestellt werden kann.

5. Unter „Waren“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu verstehen: sowohl haltbare als auch verderbliche Waren.

6. Unter „haltbaren Waren“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu verstehen: tiefgekühlte Lebensmittel, andere Produkte mit langer Haltbarkeit und alle Produkte, die keine Haltbarkeit haben.

7. Unter „verderblichen Waren“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu verstehen: Frische Lebensmittel oder andere Produkte, die nach kurzer Zeit an Qualität verlieren (können).

8. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Website“ verstanden: die in Absatz 1 genannte(n) Website(s) des Betreibers.

9. Die mögliche Unanwendbarkeit einer (eines Teils einer) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.

10. Im Falle einer Abweichung oder einer Streitigkeit zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer übersetzten Version davon ist der niederländische Text maßgebend.

11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls aus dem Vertrag erfolgten Folgebestellungen und Teilbestellungen.

12. Wenn der Betreiber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits mehrmals der anderen Partei vorgelegt hat, so liegt eine dauerhafte Geschäftsbeziehung vor. In diesem Fall muss der Betreiber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht immer wieder neu aushändigen, damit sie für Folgeverträge gelten.

Artikel 2: Angebot, Kostenvoranschläge, Preise

1. Jedes Angebot und jeder Kostenvoranschlag des Betreibers ist während der darin angegebenen Laufzeit gültig. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag, in dem keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, ist unverbindlich. Im Falle eines unverbindlichen Angebots oder Kostenvoranschlags hat der Betreiber das Recht, dieses Angebot oder diesen Kostenvoranschlag spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

2. Die in einem Angebot, Kostenvoranschlag oder einer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Kosten, wie Transportkosten, Versandkosten, Verwaltungskosten, Bearbeitungskosten und Erklärungen eingeschalteter Dritter.

3. Ein zusammengesetztes(r) Angebot oder Kostenvoranschlag verpflichtet den Betreiber nicht, einen Teil der angebotenen Leistung gegen einen entsprechenden Teil des Preises zu liefern.

4. Wenn das Angebot oder der Kostenvoranschlag auf Informationen der Gegenpartei basiert, und diese Informationen sich als falsch oder unvollständig herausstellen oder sich nachträglich ändern, hat der Betreiber das Recht, die angegebenen Preise und/oder Lieferzeiten anzupassen.

5. Das Angebot, der Kostenvoranschlag und die Preise gelten nicht automatisch für Nach- oder Teilbestellungen.

6. Gezeigte und/oder überlassene Muster, Modelle, Spezifikationen von Farben, Abmessungen, Gewichte und andere Beschreibungen in Prospekten, Werbematerialien und/oder auf der Website des Betreibers, sind so präzise wie möglich, stellen jedoch nur Richtwerte dar. Die andere Partei kann hieraus keine Rechte ableiten.

7. Die überlassenen Muster und Modelle bleiben Eigentum des Betreibers und sind dem Betreiber auf erstes Verlangen auf Kosten der Gegenpartei zurückzugeben.

8. a. Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und seiner Durchführung (kosten-)preiserhöhende Umstände für den Betreiber eintreten, die als Folge von Änderungen der Gesetze und Vorschriften, behördlichen Maßnahmen, Währungsschwankungen oder Änderungen der Preise für die erforderlichen Materialien und/oder Rohstoffe entstehen, hat der Betreiber das Recht, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen und der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.

b. Im Falle von Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen. Wenn der Verbraucher dem Betreiber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung mitgeteilt hat, dass er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, darf der Betreiber davon ausgehen, dass der Verbraucher der Preisänderung zugestimmt hat.

Artikel 3: Zustandekommen von Verträgen

1. Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Gegenpartei das Angebot des Betreibers angenommen hat, auch wenn diese Annahme in geringfügigen Punkten von diesem Angebot abweicht. Wenn die Annahme durch die Gegenpartei jedoch in wesentlichen Punkten abweicht, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn der Betreiber diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat.

2. Der Betreiber ist nur gebunden an:

a. eine Bestellung ohne vorheriges Angebot;

b. mündliche Vereinbarungen;

c. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags;

nach schriftlicher Bestätigung hierüber an die Gegenpartei oder sobald der Betreiber – ohne Widerspruch der Gegenpartei – mit der Ausführung der Bestellung oder Vereinbarungen begonnen hat.

Artikel 4: Fernabsatzkauf, Bedenkzeit

1. Dieser Artikel gilt ausschließlich für Verbraucher im Falle eines Fernabsatzkaufs im Sinne von Artikel 46a Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

2. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

3. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kala Health BV, De Scheysloot 40, 2201 GN Noordwijk, Niederlande, info@kalahealth.de, Telefon: +31 (0)70 345 0290) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Kala Health BV, De Scheysloot 40, 2201 GN Noordwijk, Niederlande, info@kalahealth.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen. 

6. Besondere Hinweise

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient.

Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Artikel 5: Einschaltung Dritter

Wenn der Betreiber dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages benötigt, kann er bestimmte Lieferungen durch Dritte ausführen lassen.

Artikel 6: Pflichten der Gegenpartei

1. Die Gegenpartei muss sicherstellen, dass sie alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und in der vom Betreiber gewünschten Weise zur Verfügung stellt und dass diese Informationen richtig und vollständig sind.

2. Alle vom Betreiber gelieferten Waren dürfen von der Gegenpartei ausschließlich in der Originalverpackung des Betreibers oder seines Lieferanten weiterverkauft werden. Die Gegenpartei darf keine Änderungen an der Originalverpackung vornehmen und muss Beschädigungen verhindern.

3. Wenn die Gegenpartei die oben genannten Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat der Betreiber das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis die Gegenpartei ihre Verpflichtungen erfüllt hat. Die Kosten im Zusammenhang mit der eingetretenen Verzögerung und die sich daraus ergebenden weiteren Folgen gehen zu Lasten und Risiko der Gegenpartei.

4. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und der Betreiber keine Erfüllung von der Gegenpartei verlangt, berührt dies nicht das Recht des Betreibers, die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.

Artikel 7: Lieferung, Lieferzeiten

1. Vereinbarte Liefertermine können niemals als verbindliche Termine angesehen werden. Kommt der Betreiber seinen Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, muss die Gegenpartei ihn schriftlich in Verzug setzen und ihm hierbei eine angemessene Frist einräumen, um diese Lieferverpflichtungen noch zu erfüllen.

2. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die über die Website geschlossen werden, erfolgt die Lieferung der bestellten Ware spätestens 30 Tage nach der Bestellung. Wenn die Lieferung innerhalb dieser Frist unmöglich ist, wird der Betreiber den Verbraucher so schnell wie möglich darüber informieren. Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit, etwaige Vorauszahlungen innerhalb von 1 Woche nach dieser Mitteilung vom Betreiber zurückzufordern. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, erstattet der Betreiber den vom Verbraucher bereits gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rückforderung.

3. Der Betreiber ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden kann.

4. Das Risiko für die zu liefernde Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über. Dies betrifft den Moment, in dem die zu liefernde Ware die Räumlichkeiten, das Lager oder das Geschäft des Betreibers verlassen haben oder der Betreiber die Gegenpartei darüber informiert hat, dass diese Waren von ihm abgeholt werden können.

5. Abweichend vom vorstehenden Absatz ist der Zeitpunkt der Lieferung für den Verbraucher der Moment, in dem die Ware tatsächlich für ihn verfügbar ist.

6. Der Versand oder Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Risiko der Gegenpartei und auf eine vom Betreiber zu bestimmende Weise. Der Betreiber haftet nicht für Schäden jeglicher Art – auch an der Ware selbst – die im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport stehen.

7. Abweichend vom vorstehenden Absatz gilt für Verbraucher, dass der Versand bzw. der Transport der Ware auf Risiko des Betreibers, jedoch auf Kosten des Verbrauchers erfolgt.

8. Wenn der Betreiber die Ware selbst an die Gegenpartei liefert, geht das Risiko für die Ware in dem Moment über, in dem diese am Standort der Gegenpartei ankommen und ihm tatsächlich zur Verfügung steht.

9. Wenn es aus einem Grund innerhalb der Risikosphäre der Gegenpartei nicht möglich erscheint, die unverderblichen Waren (in der vereinbarten Weise) an die Gegenpartei zu liefern, oder wenn diese Waren nicht abgeholt werden, hat der Betreiber das Recht, die unverderblichen Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei zu lagern. Die Gegenpartei muss dem Betreiber ermöglichen, diese Waren innerhalb einer vom Betreiber zu setzenden Frist nach Benachrichtigung über die Lagerung noch zu liefern oder abzuholen.

10. Wenn die Gegenpartei ihre Abnahmeverpflichtung nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist nicht erfüllt, gerät sie sofort in Verzug. Der Betreiber hat dann das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung aufzulösen und die unverderblichen Waren an Dritte zu verkaufen, ohne dass hieraus für den Betreiber eine Verpflichtung zum Ersatz von Schäden, Kosten und Zinsen entsteht. Das Vorstehende berührt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei zum Ersatz von etwaigen (Lager-)Kosten, Verzögerungsschäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Schäden oder das Recht des Betreibers, noch Erfüllung zu verlangen.

11. Stellt es sich aus einem Grund innerhalb der Risikosphäre der Gegenpartei heraus, dass es unmöglich ist, die verderblichen Waren (in der vereinbarten Weise) an die Gegenpartei zu liefern, oder wenn diese Waren nicht abgeholt werden, ist die Gegenpartei rechtlich gesehen in Verzug. In diesem Fall hat der Betreiber das Recht, die verderbliche Ware an Dritte zu verkaufen, um seinen Schaden zu begrenzen. Wenn der Betreiber die verderblichen Waren nicht rechtzeitig verkaufen kann, ist er berechtigt, diese zu vernichten. Im Falle des Verkaufs oder der Vernichtung der verderblichen Waren hat der Betreiber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Erklärung vollständig oder teilweise aufzulösen. All dies geschieht ohne eine Verpflichtung des Betreibers zum Ersatz von Schäden, Kosten und Zinsen. Das Vorstehende berührt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei zum Ersatz von etwaigen (Lager-)Kosten, Verzögerungsschäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Schäden oder das Recht des Betreibers, noch Erfüllung zu verlangen.

12. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann, wenn der Betreiber alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und eine etwaige vereinbarte (Voraus-) Zahlung von der Gegenpartei erhalten hat. Kommt es hierdurch zu einer Verzögerung, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Artikel 8: Verpackung

1. Verpackungen, die zur mehrfachen Verwendung bestimmt sind, bleiben Eigentum des Betreibers. Diese Verpackung darf von der Gegenpartei nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

2. Der Betreiber bestimmt, ob die Verpackung von der Gegenpartei zurückgesandt werden muss oder ob er diese Verpackung selbst abholt und auf wessen Rechnung dies geschieht.

3. Der Betreiber hat das Recht, der Gegenpartei für diese Verpackung einen Betrag in Rechnung zu stellen. Wird die Verpackung von der Gegenpartei innerhalb der dafür vereinbarten Frist frachtfrei zurückgesandt, muss der Betreiber diese Verpackung zurücknehmen und den der Gegenpartei in Rechnung gestellten Betrag erstatten oder mit dem Betrag verrechnen, die die Gegenpartei bei einer Folgelieferung für die Verpackung zu zahlen hat. Der Betreiber hat hierbei immer das Recht, 10 % Bearbeitungskosten von dem zu erstattenden oder zu verrechnenden Betrag abzuziehen

4. Wenn die Verpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört ist, haftet die Gegenpartei für diesen Schaden und ihr Anspruch auf Erstattung des Betrags erlischt.

5. Wenn der im vorstehenden Absatz genannte Schaden höher ist als der berechnete Betrag, muss der Betreiber die Verpackung nicht zurücknehmen. Der Betreiber hat dann das Recht, diese der Gegenpartei zum Selbstkostenpreis, abzüglich des von der Gegenpartei gezahlten Betrags, in Rechnung zu stellen.

6. Der Betreiber muss Verpackungen, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, nicht zurücknehmen und kann sie bei der Gegenpartei zurücklassen. Etwaige Kosten für die Entsorgung gehen dann zu Lasten der Gegenpartei.

Artikel 9: Reklamationen und Rücksendungen

1. Die Gegenpartei muss die gelieferte Ware sofort nach Erhalt prüfen und alle etwaigen sichtbaren Mängel, Beschädigungen, Mengenabweichungen und/oder andere Abweichungen auf dem Frachtbrief oder Begleitschein angeben. In Ermangelung eines Frachtbriefs oder Begleitscheins muss die Gegenpartei die Mängel, Schäden usw. dem Betreiber innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware mit anschließender schriftlicher Bestätigung melden.

2. Abweichend vom vorstehenden Absatz gilt für verderbliche Waren eine Frist von 24 Stunden nach Lieferung.

3. In Ermangelung einer Benachrichtigung gemäß den vorstehenden Absätzen wird davon ausgegangen, dass die Ware in gutem Zustand erhalten wurde und dem Vertrag entspricht.

4. Sonstige Beanstandungen der Ware sind dem Betreiber unverzüglich nach Feststellung – spätestens jedoch innerhalb der geltenden Haltbarkeits- bzw. Gewährleistungsfrist – schriftlich mitzuteilen. Alle Folgen einer nicht unverzüglichen Meldung gehen zu Lasten der Gegenpartei. Ist keine ausdrückliche Gewährleistungsfrist vereinbart, gilt eine Frist von 1 Jahr ab Lieferung. Ist keine ausdrückliche Haltbarkeit vereinbart oder auf der Ware angegeben, gilt die für die jeweilige Ware branchenübliche Haltbarkeitsfrist.

5. Wird dem Betreiber eine Reklamation nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen gemeldet, ist keine Berufung auf die geltende Haltbarkeitsdauer oder vereinbarte Gewährleistung möglich.

6. Bestellte Waren werden in den beim Betreiber vorrätigen (Großhandels-) Verpackungen und/oder Mindestmengen bzw. Stückzahlen geliefert. Geringfügige, branchenübliche Abweichungen hinsichtlich angegebener Maße, Gewichte, Anzahl, Farben etc. stellen keinen Mangel seitens des Betreibers dar. Hierfür können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

7. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.

8. Der vorstehende Absatz gilt nicht für den Verbraucher.

9. Die Gegenpartei muss dem Betreiber ermöglichen, die Beschwerde zu untersuchen, und dem Betreiber alle hierfür relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Wenn zur Untersuchung der Reklamation eine Rücksendung erforderlich ist, erfolgt diese auf Kosten der Gegenpartei, es sei denn, die Reklamation erweist sich im Nachhinein als begründet. Das Transportrisiko trägt immer die Gegenpartei.

10. In allen Fällen erfolgt die Rücksendung in einer vom Betreiber zu bestimmenden Weise und in der Originalverpackung.

11. Beanstandungen von Mängeln oder Eigenschaften von Artikeln, die aus natürlichen Materialien, Rohstoffen oder Zutaten hergestellt sind, sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel oder Eigenschaften in der Natur dieser Materialien, Rohstoffe oder Zutaten liegen.

12. Beanstandungen bei Verfärbungen und geringfügigen Farbabweichungen sind ausgeschlossen.

13. Beanstandungen bei Geruchs- und Geschmacksunterschieden, auch aufgrund geänderter Rezepturen von (Lebensmittel-)Produkten, sind ausgeschlossen.

14. Beanstandungen bei Waren, die sich nach Erhalt durch die Gegenpartei in ihrer Art und/oder Zusammensetzung geändert haben oder ganz oder teilweise behandelt oder verarbeitet wurden, sind ausgeschlossen.

Artikel 10: Garantien

1. Der Betreiber stellt sicher, dass die vereinbarten Lieferungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in seiner Branche geltenden Standards ausgeführt werden, er gibt jedoch niemals eine weiterführende Garantie in Bezug auf diese Lieferungen als ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

2. Der Betreiber garantiert während der Haltbarkeits- bzw. Gewährleistungsfrist die übliche normale Qualität und Beschaffenheit der gelieferten Ware.

3. Wenn für die vom Betreiber gelieferte Ware vom Hersteller oder Lieferanten eine Garantie gewährt wurde, gilt diese Garantie gleichermaßen zwischen den Parteien. Der Betreiber wird die Gegenpartei darüber informieren.

4. Weicht der Zweck, für den die Gegenpartei die Ware bearbeiten, verarbeiten oder verwenden möchte, von der üblichen Verwendung dieser Ware ab, garantiert der Betreiber nur dann, dass die Ware für diesen Zweck geeignet ist, wenn er dies der Gegenpartei schriftlich bestätigt hat.

5. Eine Berufung auf die Haltbarkeitsfrist oder Garantie ist nicht möglich, solange die Gegenpartei den vereinbarten Preis für die Ware noch nicht bezahlt hat.

6. Der vorstehende Absatz gilt nicht für den Verbraucher.

7. Im Falle einer berechtigten Reklamation bezüglich der Haltbarkeitsfrist oder der Garantie wird der Betreiber – nach seiner Wahl – die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der Ware oder die Rückerstattung oder Minderung des vereinbarten Preises veranlassen. Bei darüber hinausgehenden Schäden gelten hierfür die Bestimmungen des Haftungsartikels dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Abweichend vom vorstehenden Absatz hat der Verbraucher die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch der Ware, es sei denn, dies ist dem Betreiber nicht zuzumuten. Stattdessen kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung kündigen oder einen Rabatt auf den vereinbarten Preis verlangen.

Artikel 11: Haftung

1. Der Betreiber übernimmt keine andere Haftung als die ausdrücklich vereinbarten oder vom Betreiber gegebenen Garantien.

2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes haftet der Betreiber nur für direkte Schäden. Jegliche Haftung des Betreibers für Folgeschäden, wie Betriebsschäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittenen Verlust, Verzugsschäden und/oder Personenschäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Die Gegenpartei muss alle Maßnahmen treffen, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens erforderlich sind.

4. Haftet der Betreiber für einen von der Gegenpartei erlittenen Schaden, ist die Schadensersatzpflicht des Betreibers stets auf maximal den von seinem Versicherer im jeweiligen Fall ausgezahlten Betrag begrenzt. Leistet der Versicherer nicht oder ist der Schaden nicht durch eine vom Betreiber abgeschlossene Versicherung gedeckt, so beschränkt sich die Schadensersatzpflicht des Betreibers maximal auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Ware.

5. Die Gegenpartei muss den Betreiber innerhalb von 6 Monaten, nachdem er Kenntnis von dem von ihm erlittenen Schaden erlangt hat oder hätte erlangen können, dafür haftbar machen.

6. Abweichend vom vorstehenden Absatz gilt gegenüber Verbrauchern eine Frist von 1 Jahr.

7. Der Betreiber haftet nicht und die Gegenpartei kann sich nicht auf die geltende Haltbarkeitsdauer oder Garantie berufen, wenn der Schaden entstanden ist:

a. durch unsachgemäßen oder bestimmungswidrigen Gebrauch der gelieferten Ware oder der vom oder im Auftrag des Benutzers bereitgestellten Anweisungen, Empfehlungen, Bedienungsanleitungen, Packungsbeilagen usw.;

b. durch unsachgemäße Aufbewahrung (Lagerung) oder Wartung der Ware;

c. durch Fehler oder Unvollständigkeiten in den von der Gegenpartei oder im Namen der Gegenpartei dem Betreiber zur Verfügung gestellten Informationen;

d. durch Anweisungen oder Instruktionen von oder im Namen der Gegenpartei;

e. infolge einer Entscheidung der Gegenpartei, die von dem abweicht, was der Betreiber empfohlen hat und/oder üblich ist;

f. infolge einer Entscheidung der Gegenpartei in Bezug auf die zu liefernde Ware;

g. dadurch, dass Reparaturen oder andere Arbeiten oder Anpassungen an der gelieferten Ware von oder im Auftrag der Gegenpartei ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Betreibers durchgeführt wurden.

8. In den im vorstehenden Absatz aufgeführten Fällen haftet die Gegenpartei vollständig für alle hieraus resultierenden Schäden und stellt den Betreiber ausdrücklich von allen Ersatzansprüchen Dritter für diese Schäden frei.

9. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder der leitenden Angestellten auf Vorstandebene beruht oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. Ausschließlich in diesen Fällen wird der Betreiber die andere Partei von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen die Gegenpartei freistellen.

Artikel 12: Zahlung zwischen Unternehmen

1. Der Betreiber hat jederzeit das Recht, von der Gegenpartei eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Zahlungssicherheit zu verlangen.

2. Die Zahlung für über die Website bestellte Waren muss auf die auf der Website angegebene Weise erfolgen. Andere Zahlungsarten sind nur zulässig, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

3. Sonstige Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Die Richtigkeit einer Rechnung wird dadurch festgestellt, wenn die Gegenpartei nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist widersprochen hat.

4. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde oder wenn kein Bankeinzug möglich war, schuldet die Gegenpartei dem Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat kumulativ über den Hauptbetrag berechnet. Teile eines Monats werden hierbei als ganzer Monat berechnet.

5. Erfolgt die Zahlung auch nach Mahnung durch den Betreiber nicht, ist der Betreiber außerdem dazu berechtigt, der Gegenpartei außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 150,00 € in Rechnung zu stellen.

6. In Ermangelung einer vollständigen Zahlung durch die Gegenpartei hat der Betreiber das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Gegenpartei gezahlt hat oder hierfür eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Das vorgenannte Aussetzungsrecht steht dem Betreiber auch dann zu, wenn er begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei hat, bevor die Gegenpartei mit der Zahlung in Verzug gerät.

7. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen werden vom Betreiber zunächst auf sämtliche geschuldeten Zinsen und Kosten und dann auf die am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen angerechnet, es sei denn, die Gegenpartei teilt bei der Zahlung schriftlich mit, dass sich diese auf eine spätere Rechnung bezieht.

8. Die Gegenpartei darf Forderungen des Betreibers nicht mit etwaigen Gegenforderungen aufrechnen, die er gegen den Betreiber hat. Dies gilt auch, wenn die Gegenpartei eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt oder für insolvent erklärt wird.

Artikel 13: Zahlung bei Verbrauchern

1. Der Betreiber hat jederzeit das Recht, eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Zahlungssicherheit vom Verbraucher zu verlangen. Die verlangte Anzahlung darf maximal 50 % des vereinbarten Preises betragen.

2. Die Zahlung für über die Website bestellte Waren muss auf die auf der Website angegebene Weise erfolgen. Andere Zahlungsarten sind nur zulässig, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

3. Sonstige Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Die Richtigkeit einer Rechnung wird dadurch festgestellt, wenn die Gegenpartei nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist widersprochen hat.

4. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde oder wenn kein Bankeinzug möglich war, schuldet der Verbraucher dem Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat kumulativ über den Hauptbetrag berechnet. Teile eines Monats werden hierbei als ganzer Monat berechnet.

5. Erfolgt die Zahlung auch nach Mahnung durch den Betreiber nicht, ist der Betreiber außerdem dazu berechtigt, dem Verbraucher außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus wird der Betreiber dem Verbraucher im Falle der vorgenannten Mahnung noch mindestens weitere 14 Tage zur Zahlung einräumen.

6. Die im vorstehenden Absatz genannten außergerichtlichen Inkassokosten sind:

a. 15 % des Betrages der Hauptsumme über die ersten 2.500,00 € der Forderung (mindestens 40,00 €);

b. 10 % des Betrages der Hauptsumme über die nächsten 2.500,00 € der Forderung;

c. 5 % des Betrages der Hauptsumme über die nächsten 5.000,00 € der Forderung;

d. 1 % des Betrages der Hauptsumme über die nächsten 190.000,00 € der Forderung;

e. 0,5 % des Mehrbetrags der Hauptsumme.

Dies alles gilt mit einem absoluten Maximum von 6.775,00 €.

7. Für die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten hat der Betreiber das Recht, nach Ablauf eines Jahres die Hauptsumme der Forderung um die in diesem Jahr aufgelaufenen kumulierten Verzugszinsen gemäß Absatz 4 dieses Artikels zu erhöhen.

8. In Ermangelung der vollständigen Zahlung durch den Verbraucher hat der Betreiber das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis der Verbraucher gezahlt hat oder hierfür eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Das vorgenannte Aussetzungsrecht steht dem Betreiber auch dann zu, wenn er begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers hat, bevor der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug gerät.

9. Vom Verbraucher geleistete Zahlungen werden vom Betreiber zunächst auf sämtliche geschuldeten Zinsen und Kosten und dann auf die am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen angerechnet, es sei denn, der Verbraucher teilt bei der Zahlung schriftlich mit, dass sich diese auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 14: Eigentumsvorbehalt

1. Der Betreiber behält sich das Eigentumsrecht an allen im Rahmen des Vertrags gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Betreiber erfüllt hat.

2. Die im vorstehenden Absatz genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises der Ware, erhöht um Forderungen aufgrund von Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Lieferung durchgeführt wurden, und Forderungen aufgrund der zurechenbaren Nichterfüllung der Gegenpartei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wie Schadensersatzansprüche, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und etwaige Bußgelder.

3. Handelt es sich um die Lieferung identischer, nicht kundenspezifischer Waren, so gilt die zu den ältesten Rechnungen gehörende Warenpartie als zuerst verkauft. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich daher immer auf alle gelieferten Waren, die sich zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch im Lager, Ladengeschäft und/oder Hausrat der Gegenpartei befinden.

4. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen von der Gegenpartei im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden, vorausgesetzt, dass sie auch einen Eigentumsvorbehalt für die von ihren Kunden gelieferten Waren vereinbart hat.

5. Solange die gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf die Gegenpartei die Waren in keiner Weise verpfänden oder die Waren mittels Pfändungslisten der (tatsächlichen) Macht eines Finanziers unterstellen.

6. Die Gegenpartei muss den Betreiber unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn Dritte vorgeben, Eigentums- oder sonstige Rechte an der Vorbehaltsware zu haben.

7. Die Gegenpartei muss die Ware sorgfältig und als identifizierbares Eigentum des Betreibers aufbewahren, solange der Eigentumsvorbehalt darauf besteht.

8. Die Gegenpartei hat eine Betriebs- oder Hausratversicherung abzuschließen, sodass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware jederzeit versichert ist und dem Betreiber auf erstes Anfordern Einsicht in die Versicherungspolice und die dazugehörigen Prämienzahlungsbelege zu gewähren.

9. Wenn die Gegenpartei gegen die Bestimmungen dieses Artikels handelt oder der Betreiber sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, haben der Betreiber und seine Mitarbeiter das unwiderrufliche Recht, die Räumlichkeiten der Gegenpartei zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Betreibers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen sowie das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Erklärung aufzulösen.

Artikel 15: Konkurs, Geschäftsunfähigkeit usw.

1. Der Betreiber hat jederzeit das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung an die Gegenpartei zu dem Zeitpunkt aufzulösen, an dem die andere Partei:

a. für insolvent erklärt oder ein Konkursantrag gestellt wurde;

b. einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt;

c. von einer vollstreckbaren Pfändung betroffen ist;

d. unter Vormundschaft oder Zwangsverwaltung gestellt wird;

e. auf andere Weise die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit über ihr Vermögen oder Teile davon verliert.

2. Die Gegenpartei muss den Treuhänder oder Verwalter jederzeit über den (Inhalt des) Vertrages und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.

Artikel 16: Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt seitens der Gegenpartei oder des Betreibers hat der Betreiber das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung an die Gegenpartei aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

2. Unter höherer Gewalt seitens des Betreibers wird im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: ein nicht zurechenbarer Mangel seitens des Betreibers, von ihm eingeschalteter Dritter oder Lieferanten oder sonstige zwingende Gründe seitens des Betreibers.

3. Als Umstände höherer Gewalt seitens des Betreibers gelten insbesondere: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, behördliche Maßnahmen, Streiks innerhalb der Organisation des Betreibers und/oder der Gegenpartei oder Androhung dieser Umstände, Störung der bei Vertragsschluss bestehenden Währungsverhältnisse, Betriebsstörungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Ausfall von Strom-, Internet- oder Telefonverbindungen, Naturereignisse, (Natur-) Katastrophen etc. sowie durch Witterungsverhältnisse, Straßensperren, Unfall, ein- und ausfuhrhemmende Maßnahmen etc., Transportschwierigkeiten und Lieferschwierigkeiten.

4. Wenn die Situation höherer Gewalt eintritt, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde, muss die Gegenpartei in jedem Fall ihre Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber bis zu diesem Zeitpunkt erfüllen.

Artikel 17: Kündigung, Aussetzung

1. Wenn die Gegenpartei den Vertrag vor oder während seiner Ausführung kündigen möchte, schuldet sie dem Betreiber eine vom Betreiber festzulegende Entschädigung. Diese Entschädigung umfasst alle dem Betreiber entstandenen Kosten und seinen Verlust aufgrund der Stornierung, einschließlich des entgangenen Gewinns. Der Betreiber hat das Recht, die Entschädigung festzusetzen und – nach seiner Wahl und abhängig von den bereits erfolgten Lieferungen – der Gegenpartei 20 bis 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.

2. Die Gegenpartei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Kündigung und stellt den Betreiber von Ansprüchen dieser Dritten hieraus frei.

3. Der Betreiber hat das Recht, alle von der Gegenpartei gezahlten Beträge mit der von der Gegenpartei geschuldeten Entschädigung zu verrechnen.

4. Im Falle einer Aussetzung der Ausführung des Vertrags auf Wunsch der Gegenpartei sind alle zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sofort fällig und zahlbar und der Betreiber kann diese der anderen Partei in Rechnung stellen. Darüber hinaus kann der Betreiber alle Kosten, die während des Aussetzungszeitraums anfallen, der Gegenpartei in Rechnung stellen.

5. Wenn die Ausführung des Vertrags nach Ablauf der vereinbarten Aussetzungsfrist nicht wieder aufgenommen werden kann, hat der Betreiber das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Gegenpartei aufzulösen. Wird die Ausführung des Vertrages nach Ablauf der vereinbarten Aussetzungsfrist wieder aufgenommen, muss die Gegenpartei alle etwaigen Kosten erstatten, die dem Betreiber aus dieser Wiederaufnahme entstehen.

Artikel 18: Anwendbares Recht/Zuständiges Gericht

1. Der zwischen dem Betreiber und der Gegenpartei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.

2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrages (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Sitz des Betreibers vorgelegt, obwohl der Betreiber immer das Recht behält, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Sitz der Gegenpartei vorzulegen.

4. Der Verbraucher kann sich jederzeit dafür entscheiden, die Streitigkeit dem rechtlich zuständigen Gericht vorzulegen, sofern er dem Betreiber diese Wahl rechtzeitig mitteilt. Rechtzeitig bedeutet hier: innerhalb eines Monats, nachdem der Betreiber dem Verbraucher schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Streitigkeit dem Gericht seines Geschäftssitzes vorlegen möchte.

5. Wenn die Gegenpartei außerhalb der Niederlande ansässig ist, hat der Betreiber das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht in dem Land oder Staat vorzulegen, in dem die Gegenpartei ansässig ist.

Datum: 7. November 2014

Formular zum Widerrufsrecht

An
KALA Health BV
De Scheysloot 40
2201 GN Noordwijk, Niederlande
Handelsregisternummer: 27251360
USt-Id-Nr: NL811101794B01

  • Ich/Wir (*) erkläre(n) hiermit, dass ich/wir (*) von meinem/unserem (*) Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/die Lieferung der folgenden Dienstleistung (*) zurücktrete(n):
  • Bestellt am (TT-MM-JJJ) :
  • Bestellnummer :
  • Empfangen am (TT-MM-JJJ):
  • Name(n) des/der Verbraucher(s)
  • Adresse(n) des Verbrauchers :
  • IBAN Kontonummer:
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird)
  • Datum (TT-MM-JJJ):

(*) Nichtzutreffendes streichen.

Kala Health BV
E-Mail:info@kalahealth.nl

Telefon: (+31) (0)70 345-0290
Fax: (+31) (0)70 345-0311

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